BAföG wird grundsätzlich nur bis zu einer bestimmten Förderungshöchstdauer gezahlt, die sich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs orientiert – ein Wechsel ins höhere Fachsemester ändert daran nichts automatisch, kann die verbleibende Förderungszeit aber verkürzen oder ihre Berechnung verkomplizieren. Wer aus dem Ausland zurück nach Deutschland wechselt, sollte diesen Punkt vor der Bewerbung klären, nicht erst danach.
Zwei unterschiedliche Ausgangslagen
Für die Finanzierungsfrage macht es einen erheblichen Unterschied, ob während des Auslandsstudiums bereits deutsches BAföG bezogen wurde oder nicht. Wer im Ausland gar kein deutsches BAföG erhalten hat, etwa weil die Förderung für Auslandsstudiengänge dort nicht beantragt oder nicht bewilligt wurde, startet die Prüfung für das deutsche Studium im Grunde neu. Wer dagegen bereits während des Auslandsaufenthalts deutsches BAföG bezogen hat, muss damit rechnen, dass die im Ausland verbrachte Studienzeit auf die Förderungshöchstdauer angerechnet wird – selbst wenn am Ende nur ein Teil der dortigen Semester in Deutschland als Fachsemester anerkannt wird.
Diese Konstellation trifft einen wunden Punkt vieler Wechsler: Während das Landesprüfungsamt über die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet, bewertet das zuständige BAföG-Amt die Förderungsdauer nach eigenen Kriterien. Beide Prüfungen laufen unabhängig voneinander und kommen nicht zwangsläufig zum selben Ergebnis.
Auslands-BAföG endet mit dem Auslandsstudium
Wer während des Studiums im Ausland Auslands-BAföG bezogen hat, sollte einen weiteren Punkt einplanen: Diese Förderung ist an das Auslandsstudium selbst gebunden und läuft mit dessen Ende aus – sie wird nicht automatisch in eine Inlandsförderung überführt. Wer zurück nach Deutschland wechselt, muss die Finanzierung deshalb formal neu beantragen, nicht nur fortsetzen. Das betrifft nicht nur die Höhe der Förderung, die sich zwischen Auslands- und Inlandssätzen unterscheiden kann, sondern auch den Zeitpunkt: Zwischen dem Ende der einen und dem Beginn der anderen Förderung sollte keine unnötige Lücke entstehen, weil sich ein neuer Antrag nicht rückwirkend über einen beliebig langen Zeitraum stellen lässt.
Der Fachrichtungswechsel als eigene Kategorie
Wer aus einem anderen Studiengang kommt, etwa nach einem Umstieg von einem fachfremden Fach in die Medizin, bewegt sich BAföG-rechtlich in der Kategorie des Fachrichtungswechsels. Dafür gelten eigene Regeln, die unter anderem danach unterscheiden, wie viele Semester bereits im ursprünglichen Studiengang absolviert wurden und aus welchem Grund gewechselt wird. Ein Wechsel innerhalb der Medizin – etwa von einer ausländischen Universität an eine deutsche – wird dabei anders behandelt als ein Wechsel von einem fachfremden Studiengang in die Medizin, weil im ersten Fall keine neue Fachrichtung im engeren Sinne beginnt, sondern derselbe Studiengang an einem anderen Ort fortgesetzt wird.
Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt von der genauen Konstellation ab: Studiengang, Anzahl bereits absolvierter Semester, Wechselgrund und Zeitpunkt des Wechsels spielen alle eine Rolle. Eine pauschale Regel, die für jeden Wechsel gleichermaßen gilt, gibt es hier nicht.
Warum die Anrechnung zwei Bedeutungen hat
Die Anrechnung von Studienleistungen entscheidet nicht nur darüber, in welchem Fachsemester das deutsche Studium beginnt, sondern beeinflusst indirekt auch die BAföG-Frage: Wird viel angerechnet, startet das deutsche Studium in einem höheren Semester, wodurch sich die verbleibende Förderungshöchstdauer entsprechend verkürzt. Wird wenig angerechnet, bleibt zwar mehr Förderungszeit übrig, dafür dauert aber auch das Studium selbst länger. Wie eine Anrechnung im Detail funktioniert, beschreibt der Artikel Was ist überhaupt anrechenbar? – für die Finanzierungsfrage lohnt sich der Blick auf diesen Zusammenhang schon vor der eigentlichen Bewerbung.
Der ungünstigste Zeitpunkt für diese Frage
Der ungünstigste Moment, sich erstmals mit der BAföG-Situation zu befassen, ist unmittelbar nach einer Zusage, wenn parallel schon Immatrikulation, Wohnungssuche und möglicherweise ein Umzug anstehen. Wer die Finanzierungsfrage frühzeitig klärt, bevor die Bewerbung überhaupt läuft, vermeidet, dass eine an sich erfreuliche Zusage durch eine unerwartet knappe oder unklare Förderungssituation getrübt wird.
Wenn BAföG allein nicht reicht
Nicht jeder Wechsel lässt sich vollständig über BAföG finanzieren, insbesondere wenn die Förderungshöchstdauer durch vorherige Studienzeiten bereits stark ausgeschöpft ist. In solchen Fällen wird die Finanzierung des Wechsels selbst zu einem eigenen Planungsthema, das parallel zur fachlichen und organisatorischen Seite des Wechsels mitgedacht werden muss – unabhängig davon, wie gut die Erfolgsaussichten für den eigentlichen Studienplatz sind.
Warum sich frühzeitige Klärung auszahlt
Eine verlässliche Einschätzung der eigenen BAföG-Situation lässt sich nur anhand der persönlichen Studienhistorie treffen: bisherige Fachsemester, bereits bezogene Förderung, Wechselgrund und angestrebtes Fachsemester in Deutschland ergeben zusammen ein Bild, das sich nicht verallgemeinern lässt. Wer diese Fragen im Rahmen der Beratung zum Ablauf einer Rückkehr frühzeitig anspricht, geht mit einer realistischeren Erwartung in die eigentliche Bewerbung um den Studienplatz.
