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Repatrio

Losverfahren und Nachrücken: die unterschätzten Chancen

Restplätze werden oft verlost oder über Nachrückverfahren vergeben. Warum diese Kanäle beim höheren Fachsemester häufig verschenkt werden.

Von Dimitar Dimitrov · Stand: Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Los entscheidet im höheren Fachsemester an drei Stellen: bei Gleichstand innerhalb einer Bewerbergruppe, über übrig gebliebene Plätze und, in NRW, über Plätze außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl.
  • Nach § 35 Absatz 6 VergabeVO NRW werden Restplätze sogar unter Anträgen verlost, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig eingereicht wurden.
  • Plätze werden wieder frei, wenn Zugelassene die Einschreibefrist aus ihrem Bescheid verstreichen lassen, dann wird der Bescheid unwirksam.
  • Wer nachrückt, muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist reagieren, wer nicht erreichbar ist, verliert den Platz.

Freie Plätze im höheren Fachsemester sind nach der ersten Runde nicht automatisch weg. Wer zugelassen wurde und sich nicht rechtzeitig einschreibt, macht seinen Platz wieder frei. Und das Los spielt im höheren Fachsemester eine größere Rolle, als viele denken: bei Gleichstand, bei übrig gebliebenen Plätzen und in NRW seit September 2026 auch bei Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl. Wer nach der ersten Absage abschaltet, verschenkt deshalb manchmal genau die Phase, in der sich noch etwas bewegt.

Was mit den Plätzen nach der ersten Runde passiert

Manche Zugelassene haben sich inzwischen für eine andere Universität entschieden oder sagen aus anderen Gründen ab. Rechtlich ist das in NRW klar geregelt: Nach § 35 Absatz 7 VergabeVO NRW nennt der Zulassungsbescheid ein Datum, bis zu dem die Einschreibung beantragt sein muss. Verstreicht es, oder lehnt die Hochschule die Einschreibung ab, weil sonstige Voraussetzungen fehlen, wird der Bescheid unwirksam. Der Platz steht dann wieder zur Verfügung und geht an die nächste Person auf der Rangliste oder in eine weitere Vergaberunde.

Wie viele Runden es gibt und wie lange das dauert, unterscheidet sich je nach Standort stark. Einige Fakultäten sind nach der ersten Runde rasch durch, andere brauchen länger, weil erst nach und nach klar wird, wer seinen Platz wirklich antritt. Plan also nicht mit dem Ende der ersten Runde als Schlusspunkt.

An welchen Stellen das Los entscheidet

Das Los ist im höheren Fachsemester kein Sonderverfahren am Rand, sondern fest in die Regeln eingebaut. Drei Stellen lassen sich unterscheiden.

Erstens als Entscheidung bei Gleichstand. In NRW bestimmt § 35 Absatz 2 VergabeVO NRW, dass innerhalb der ersten beiden Ranggruppen allein das Los entscheidet, also bei Bewerbern, die an der Hochschule schon für den Studiengang zugelassen oder eingeschrieben sind, und bei Bewerbern mit Einstufungsprüfung. In den Gruppen der Ortswechsler und der sonstigen Bewerber darf die Hochschule zuerst nach Leistung und persönlichen Gründen sortieren, hilfsweise lost sie auch dort. In Bayern entscheidet nach Art. 6 BayHZG bei Ranggleichheit zuerst die Befähigung, im Übrigen das Los. Die TU Dresden prüft in jeder Gruppe zuerst Härtefälle, dann bisherige Studienleistungen, dann das Los. Und in Freiburg zählen im klinischen Abschnitt erst die Leistungsnachweise, bei Gleichstand das Physikumsergebnis, dann die Note der Hochschulzugangsberechtigung und zuletzt das Los.

Zweitens bei Restplätzen. Sind in NRW nach Berücksichtigung aller frist- und formgerechten Anträge noch Plätze frei, werden nach § 35 Absatz 6 auch Bewerbungen berücksichtigt, die zu spät, formfehlerhaft oder ohne alle Unterlagen eingegangen sind. Unter ihnen entscheidet das Los. Das ist eine echte zweite Chance, sie greift aber nur, wenn die regulären Bewerber nicht alle Plätze ausschöpfen.

Drittens bei Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen. Seit dem 8. September 2026 regelt der neue § 35a VergabeVO NRW diesen Antrag eigens für höhere Fachsemester. Er muss bis zum 1. April für das Sommersemester und bis zum 1. Oktober für das Wintersemester eingehen. Antragsberechtigt ist nur, wer sich an derselben Hochschule für dasselbe Fachsemester regulär beworben hat, die Unterlagen aus dieser Bewerbung müssen nicht erneut vorgelegt werden. Reichen die Plätze nicht für alle wirksamen Anträge, wird gelost. Was es mit Plätzen jenseits der festgesetzten Kapazität auf sich hat, ordnet der Artikel zur Studienplatzklage im höheren Fachsemester ein.

Los klingt nach Zufall, hängt aber an Formalien

Viele schreiben das Losverfahren ab, weil sie darauf keinen Einfluss sehen. Das stimmt nur zur Hälfte. Wen es trifft, entscheidet der Zufall. Ob Du überhaupt im Topf liegst, entscheiden meist Formalien: eine fristgerechte Bewerbung, ein gültiger Anrechnungsbescheid und die verlangten Nachweise. Den Antrag nach § 35a etwa darf nur stellen, wer sich vorher regulär beworben hat. Und Freiburg schließt Bewerber vom Auffüllverfahren aus, die ihre Scheine aus dem laufenden Semester nicht bis zur Nachreichfrist (20. März für das Sommersemester, 20. September für das Wintersemester) vorlegen. Wer an solchen Punkten scheitert, verliert nicht im Los, sondern vorher.

Wie die Plätze zwischen den Gruppen verteilt werden, beschreibt der Artikel Wer bekommt den Platz?.

Losverfahren zum ersten Fachsemester: eine andere Tür

Alles bisher Beschriebene setzt ein laufendes Studium voraus. Wer noch gar nicht angefangen hat, findet an vielen deutschen Universitäten einen eigenen Zugang: Ein Teil der Plätze im ersten Fachsemester wird unabhängig von der Abiturnote verlost. Für dieses Verfahren hat sich Sonderplatz.de spezialisiert, von der Registrierung bei den einzelnen Hochschulen bis zur fristgerechten Bewerbung an aktuell über 40 Universitäten.

Nachrücken heißt: schnell reagieren

Nachrückverfahren laufen oft kurzfristig. Wer ein Angebot bekommt, muss innerhalb der Frist aus dem Bescheid die Einschreibung beantragen, Unterlagen nachreichen oder den Platz formell annehmen. Wer in dieser Zeit nicht reagiert, verliert die Zulassung an die nächste Person auf der Liste. Das ist einer der Hauptgründe, warum Nachrückplätze in der Praxis verfallen.

Besonders gefährdet sind Bewerber in der Übergangsphase: Die Bewerbung läuft schon, aber man steckt noch im Auslandsstudium, mitten im Semester oder gerade im Umzug. Die Mail landet im Spam-Ordner oder wird zu spät gelesen, und damit ist der Platz weg. Ein Beispiel (Konstellation): Du bist in der Klausurphase im Ausland, die Nachricht kommt freitags, die Frist läuft am Montag ab. Wer für solche Fälle niemanden hat, der Post und Mails im Blick behält, setzt viel aufs Spiel.

Was das für Deine Bewerbung heißt

Los und Nachrücken sind ein fester Teil der Rechnung im höheren Fachsemester. Sie erklären mit, warum die tatsächliche Erfolgsquote höher liegt, als die erste Runde allein vermuten ließe. Zusammen mit einer breiten Bewerbung wirken sie stärker, wie der Artikel zu Mehrfachbewerbungen zeigt, und warum die Quote insgesamt trotzdem niedrig bleibt, steht bei den Chancen im höheren Fachsemester.

Die Praxisregel lautet: über mehrere Runden hinweg erreichbar und handlungsfähig bleiben, denn niemand weiß vorab, an welcher Universität und in welcher Runde die Chance kommt. Der Bewerbungsservice begleitet Bewerbungen über mehrere Verfahrensrunden. Wie ein Bewerbungsverfahren insgesamt aufgebaut ist, beschreibt der Artikel Bewerbung ins höhere Fachsemester, und woran Anträge häufig scheitern, steht bei Woran Bewerbungen scheitern.

Quellen und Stand

Stand der Recherche: Oktober 2026

Häufige Fragen

Was passiert mit Studienplätzen, die nach der ersten Runde frei bleiben?

Sie werden nicht gestrichen. Lässt ein Zugelassener die Einschreibefrist aus seinem Bescheid verstreichen, wird die Zulassung nach § 35 Absatz 7 VergabeVO NRW unwirksam und der Platz ist wieder verfügbar. Bleiben nach allen frist- und formgerechten Anträgen Plätze übrig, werden sie in NRW unter den übrigen Bewerbungen verlost.

Habe ich im Losverfahren für das höhere Fachsemester überhaupt eine Chance?

Ja, und zwar an mehreren Stellen. In NRW entscheidet in zwei der vier Bewerbergruppen ausschließlich das Los, in Bayern, Sachsen und Freiburg ist es das letzte Kriterium bei Gleichstand. Hinzu kommen Restplätze und seit September 2026 in NRW die Verlosung von Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen.

Was ist der Antrag außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen?

Seit dem 8. September 2026 regelt § 35a VergabeVO NRW diesen Antrag für höhere Fachsemester. Er muss bis zum 1. April für das Sommersemester oder bis zum 1. Oktober für das Wintersemester bei der Hochschule eingehen. Stellen darf ihn nur, wer sich dort regulär für dasselbe Fachsemester beworben hat. Gibt es mehr Anträge als Plätze, entscheidet das Los.

Wie schnell muss ich reagieren, wenn ich nachrücke?

Innerhalb der Frist, die im Zulassungsbescheid steht. Die Hochschule legt fest, bis wann Du die Einschreibung beantragen musst. Wer in dieser Zeit nicht reagiert, etwa weil er im Ausland mitten in der Prüfungsphase steckt, verliert die Zulassung, und der Platz geht weiter.

Gibt es auch ein Losverfahren für das erste Fachsemester?

Ja. An vielen deutschen Universitäten wird ein Teil der Plätze zum ersten Fachsemester unabhängig von der Abiturnote per Los vergeben. Das ist ein eigener Zugang für alle, die noch nicht mit dem Studium begonnen haben. Auf dieses Verfahren hat sich Sonderplatz.de spezialisiert.

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