Freie Plätze im höheren Fachsemester sind nach der ersten Runde nicht automatisch weg. Wer zugelassen wurde und sich nicht rechtzeitig einschreibt, macht seinen Platz wieder frei. Und das Los spielt im höheren Fachsemester eine größere Rolle, als viele denken: bei Gleichstand, bei übrig gebliebenen Plätzen und in NRW seit September 2026 auch bei Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl. Wer nach der ersten Absage abschaltet, verschenkt deshalb manchmal genau die Phase, in der sich noch etwas bewegt.
Was mit den Plätzen nach der ersten Runde passiert
Manche Zugelassene haben sich inzwischen für eine andere Universität entschieden oder sagen aus anderen Gründen ab. Rechtlich ist das in NRW klar geregelt: Nach § 35 Absatz 7 VergabeVO NRW nennt der Zulassungsbescheid ein Datum, bis zu dem die Einschreibung beantragt sein muss. Verstreicht es, oder lehnt die Hochschule die Einschreibung ab, weil sonstige Voraussetzungen fehlen, wird der Bescheid unwirksam. Der Platz steht dann wieder zur Verfügung und geht an die nächste Person auf der Rangliste oder in eine weitere Vergaberunde.
Wie viele Runden es gibt und wie lange das dauert, unterscheidet sich je nach Standort stark. Einige Fakultäten sind nach der ersten Runde rasch durch, andere brauchen länger, weil erst nach und nach klar wird, wer seinen Platz wirklich antritt. Plan also nicht mit dem Ende der ersten Runde als Schlusspunkt.
An welchen Stellen das Los entscheidet
Das Los ist im höheren Fachsemester kein Sonderverfahren am Rand, sondern fest in die Regeln eingebaut. Drei Stellen lassen sich unterscheiden.
Erstens als Entscheidung bei Gleichstand. In NRW bestimmt § 35 Absatz 2 VergabeVO NRW, dass innerhalb der ersten beiden Ranggruppen allein das Los entscheidet, also bei Bewerbern, die an der Hochschule schon für den Studiengang zugelassen oder eingeschrieben sind, und bei Bewerbern mit Einstufungsprüfung. In den Gruppen der Ortswechsler und der sonstigen Bewerber darf die Hochschule zuerst nach Leistung und persönlichen Gründen sortieren, hilfsweise lost sie auch dort. In Bayern entscheidet nach Art. 6 BayHZG bei Ranggleichheit zuerst die Befähigung, im Übrigen das Los. Die TU Dresden prüft in jeder Gruppe zuerst Härtefälle, dann bisherige Studienleistungen, dann das Los. Und in Freiburg zählen im klinischen Abschnitt erst die Leistungsnachweise, bei Gleichstand das Physikumsergebnis, dann die Note der Hochschulzugangsberechtigung und zuletzt das Los.
Zweitens bei Restplätzen. Sind in NRW nach Berücksichtigung aller frist- und formgerechten Anträge noch Plätze frei, werden nach § 35 Absatz 6 auch Bewerbungen berücksichtigt, die zu spät, formfehlerhaft oder ohne alle Unterlagen eingegangen sind. Unter ihnen entscheidet das Los. Das ist eine echte zweite Chance, sie greift aber nur, wenn die regulären Bewerber nicht alle Plätze ausschöpfen.
Drittens bei Plätzen außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen. Seit dem 8. September 2026 regelt der neue § 35a VergabeVO NRW diesen Antrag eigens für höhere Fachsemester. Er muss bis zum 1. April für das Sommersemester und bis zum 1. Oktober für das Wintersemester eingehen. Antragsberechtigt ist nur, wer sich an derselben Hochschule für dasselbe Fachsemester regulär beworben hat, die Unterlagen aus dieser Bewerbung müssen nicht erneut vorgelegt werden. Reichen die Plätze nicht für alle wirksamen Anträge, wird gelost. Was es mit Plätzen jenseits der festgesetzten Kapazität auf sich hat, ordnet der Artikel zur Studienplatzklage im höheren Fachsemester ein.
Los klingt nach Zufall, hängt aber an Formalien
Viele schreiben das Losverfahren ab, weil sie darauf keinen Einfluss sehen. Das stimmt nur zur Hälfte. Wen es trifft, entscheidet der Zufall. Ob Du überhaupt im Topf liegst, entscheiden meist Formalien: eine fristgerechte Bewerbung, ein gültiger Anrechnungsbescheid und die verlangten Nachweise. Den Antrag nach § 35a etwa darf nur stellen, wer sich vorher regulär beworben hat. Und Freiburg schließt Bewerber vom Auffüllverfahren aus, die ihre Scheine aus dem laufenden Semester nicht bis zur Nachreichfrist (20. März für das Sommersemester, 20. September für das Wintersemester) vorlegen. Wer an solchen Punkten scheitert, verliert nicht im Los, sondern vorher.
Wie die Plätze zwischen den Gruppen verteilt werden, beschreibt der Artikel Wer bekommt den Platz?.
Losverfahren zum ersten Fachsemester: eine andere Tür
Alles bisher Beschriebene setzt ein laufendes Studium voraus. Wer noch gar nicht angefangen hat, findet an vielen deutschen Universitäten einen eigenen Zugang: Ein Teil der Plätze im ersten Fachsemester wird unabhängig von der Abiturnote verlost. Für dieses Verfahren hat sich Sonderplatz.de spezialisiert, von der Registrierung bei den einzelnen Hochschulen bis zur fristgerechten Bewerbung an aktuell über 40 Universitäten.
Nachrücken heißt: schnell reagieren
Nachrückverfahren laufen oft kurzfristig. Wer ein Angebot bekommt, muss innerhalb der Frist aus dem Bescheid die Einschreibung beantragen, Unterlagen nachreichen oder den Platz formell annehmen. Wer in dieser Zeit nicht reagiert, verliert die Zulassung an die nächste Person auf der Liste. Das ist einer der Hauptgründe, warum Nachrückplätze in der Praxis verfallen.
Besonders gefährdet sind Bewerber in der Übergangsphase: Die Bewerbung läuft schon, aber man steckt noch im Auslandsstudium, mitten im Semester oder gerade im Umzug. Die Mail landet im Spam-Ordner oder wird zu spät gelesen, und damit ist der Platz weg. Ein Beispiel (Konstellation): Du bist in der Klausurphase im Ausland, die Nachricht kommt freitags, die Frist läuft am Montag ab. Wer für solche Fälle niemanden hat, der Post und Mails im Blick behält, setzt viel aufs Spiel.
Was das für Deine Bewerbung heißt
Los und Nachrücken sind ein fester Teil der Rechnung im höheren Fachsemester. Sie erklären mit, warum die tatsächliche Erfolgsquote höher liegt, als die erste Runde allein vermuten ließe. Zusammen mit einer breiten Bewerbung wirken sie stärker, wie der Artikel zu Mehrfachbewerbungen zeigt, und warum die Quote insgesamt trotzdem niedrig bleibt, steht bei den Chancen im höheren Fachsemester.
Die Praxisregel lautet: über mehrere Runden hinweg erreichbar und handlungsfähig bleiben, denn niemand weiß vorab, an welcher Universität und in welcher Runde die Chance kommt. Der Bewerbungsservice begleitet Bewerbungen über mehrere Verfahrensrunden. Wie ein Bewerbungsverfahren insgesamt aufgebaut ist, beschreibt der Artikel Bewerbung ins höhere Fachsemester, und woran Anträge häufig scheitern, steht bei Woran Bewerbungen scheitern.
Quellen und Stand
- Vergabeverordnung NRW (VergabeVO NRW), §§ 34 bis 35a, Fassung ab 08.09.2026
- Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz, Art. 6
- TU Dresden: Rangfolge der Studienplatzvergabe in den Nc-Studiengängen bei Bewerbung für höhere Fachsemester (2018)
- Universität Freiburg: Satzung für das Auswahlverfahren für höhere Fachsemester (Lesefassung)
- Universität Freiburg, Medizinische Fakultät: Bewerbung höheres Fachsemester
Stand der Recherche: Oktober 2026
