Die Zweitstudienquote reserviert einen kleinen Teil der Medizin-Studienplätze für Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Fach abgeschlossen haben. In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind es 3 Prozent je Studienort. Es ist ein eigenes Verfahren mit eigener Rangfolge, aber eine sehr schmale Tür: wenige Plätze, Bewerber aus ganz Deutschland, und keine Garantie, auch mit gutem Abschluss.
Worum es bei der Quote geht
Wer schon ein Studium gemeistert hat, soll nicht gegen Abiturienten antreten, die sich zum ersten Mal um einen Platz bewerben. Stattdessen konkurrieren Zweitstudienbewerber in einem kleineren eigenen Feld. Das macht die Quote attraktiv und zugleich eng.
Rechtlich steckt die Quote in Artikel 9 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung. Er sieht vor, dass bis zu 20 Prozent der Studienplätze für Vorabquoten reserviert werden, darunter Härtefälle, Bewerber mit Verpflichtung für Bereiche besonderen öffentlichen Bedarfs, bestimmte ausländische Bewerber und eben Zweitstudienbewerber. Die genaue Höhe der einzelnen Quoten legt der Staatsvertrag nicht fest, das tun die Länder in ihren Vergabeverordnungen. Bayern und Nordrhein-Westfalen setzen die Zweitstudienquote jeweils auf 3 Prozent. Die Quoten werden je Studienort gebildet, und für jede Quote muss mindestens ein Studienplatz zur Verfügung stehen. Zusätzlich erlaubt der Staatsvertrag eine Deckelung: Der Anteil der Plätze für Zweitstudienbewerber darf auf ihren Anteil an allen Bewerbern begrenzt werden.
Was 3 Prozent bedeuten, zeigt eine einfache Rechnung mit fiktiven Zahlen. Bietet ein Studienort 300 Plätze, entfallen rechnerisch neun auf die Zweitstudienquote. Bei einem Standort mit 150 Plätzen sind es viereinhalb, also eine Handvoll. Auf diese Plätze bewerben sich alle, die bundesweit diesen Standort wählen.
Wer überhaupt als Zweitstudienbewerber gilt
Bayern und Nordrhein-Westfalen definieren den Begriff fast wortgleich: Zweitstudienbewerber ist, wer bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat. Zwei Merkmale stecken darin. Das Erststudium muss abgeschlossen sein, und es muss in einem anderen Studiengang stattgefunden haben. Ob und wie ein im Ausland erworbener Abschluss in diesem Verfahren behandelt wird, ergibt sich aus der Definition nicht unmittelbar; das ist im Einzelfall vorab zu klären.
Daraus folgt eine harte Konsequenz, die Artikel 9 Absatz 6 des Staatsvertrags festschreibt: Wer unter die Zweitstudienquote fällt, kann nicht in den Hauptquoten zugelassen werden. Ein Spitzenabitur oder ein sehr gutes Ergebnis im Studieneignungstest nützt Dir dann nichts mehr, weil Abiturbestenquote, Eignungsquote und das Auswahlverfahren der Hochschulen verschlossen sind. Warum das die Rechnung zwischen Neustart und Quereinstieg verändert, beschreibt der Artikel TMS und Neustart vs. Quereinstieg.
Wie ausgewählt wird
Die Abiturnote entscheidet hier nicht. Nach Artikel 9 Absatz 4 des Staatsvertrags wird nach den Prüfungsergebnissen des Erststudiums und nach den Gründen für das weitere Studium ausgewählt. Die Länder haben das in eine Messzahl übersetzt. In Bayern sieht Anlage 1 der Hochschulzulassungsverordnung dafür folgende Punkte vor.
Für die Abschlussnote des Erststudiums: 4 Punkte für „ausgezeichnet“ und „sehr gut“, 3 Punkte für „gut“ und „voll befriedigend“, 2 Punkte für „befriedigend“, 1 Punkt für „ausreichend“. Ist die Note nicht nachgewiesen, gibt es ebenfalls nur 1 Punkt.
Für die Gründe des Zweitstudiums:
- zwingende berufliche Gründe, 9 Punkte: Der angestrebte Beruf lässt sich nur mit zwei abgeschlossenen Studiengängen ausüben,
- wissenschaftliche Gründe, 7 bis 11 Punkte: Mit Blick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung wird auf Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere Qualifikation angestrebt,
- besondere berufliche Gründe, 7 Punkte: Das Zweitstudium ergänzt das Erststudium sinnvoll, sodass eine Kombination zweier Tätigkeitsfelder entsteht, die Absolventen nur eines der beiden Fächer im Regelfall nicht ausüben können,
- sonstige berufliche Gründe, 4 Punkte: etwa zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils,
- keiner dieser Gründe, 1 Punkt.
Wer das Zweitstudium nach einer Familienphase zur Wiedereingliederung oder zum Neueinstieg in den Beruf anstrebt, kann einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Bei wissenschaftlichen Gründen stützt sich die Auswahl auf die Feststellungen der Hochschule, die im Antrag als erste Präferenz genannt ist; so regeln es Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Was die Punkte in der Praxis bedeuten
Zwei fiktive Konstellationen zeigen, wie stark die Begründung wiegt. Eine Biochemikerin mit Abschlussnote „gut“ (3 Punkte), die über ihre bisherige Forschungstätigkeit eine ärztlich-wissenschaftliche Laufbahn begründen kann, kommt mit wissenschaftlichen Gründen auf 10 bis 14 Punkte. Ein Betriebswirt mit „sehr gut“ (4 Punkte), der Medizin aus persönlichem Interesse studieren möchte, ohne einen der anerkannten Gründe darzulegen, landet bei 5 Punkten. Die bessere Note kann den Unterschied bei den Gründen nicht ausgleichen.
Fachnähe wirkt also nicht automatisch, sondern nur, wenn sie sich in einen der anerkannten Gründe übersetzen lässt. Für Naturwissenschaftler gibt es einen eigenen Artikel: Von Biologie, Biochemie oder Molekularmedizin zur Medizin. Eine Begründung, die nur Motivation schildert, bringt in diesem System wenig.
Wer nicht in Frage kommt
Wer sein Studium abgebrochen hat oder mittendrin wechseln will, fällt aus der Zweitstudienquote heraus. Für diese Gruppe bleibt entweder die Anrechnung ins höhere Fachsemester oder der Neustart im ersten Fachsemester. Wie viel aus einem nicht abgeschlossenen Studium überhaupt zählt, erklärt der Artikel Was ist aus anderen Studiengängen überhaupt anrechenbar? Auch andere Fachwechsel haben eigene Artikel, etwa Von der Pharmazie zur Medizin, Zahnmedizin und Humanmedizin oder Von der Tiermedizin zur Humanmedizin.
Kein zweiter Hebel neben dem Fachsemester-Weg
Verbreitet ist die Annahme, man könne die Zweitstudienquote parallel zur Anrechnung nutzen, um die Chancen zu verdoppeln. Das sind aber zwei getrennte Verfahren mit eigener Logik. Die Quote betrifft nur den Einstieg ins erste Fachsemester, die Bewerbung ins höhere Fachsemester hat eigene Fristen und eine eigene Konkurrenz. Ein Erfolg im einen verbessert das andere nicht. Betrachte beide getrennt und prüfe jeweils, was für Dich realistisch ist.
Wie die eigenen Chancen aussehen
Die Messzahl beruht auf dem Vergleich mit allen anderen Zweitstudienbewerbern im jeweiligen Verfahren, weshalb sich die eigene Aussicht kaum isoliert einschätzen lässt. Eine gute Abschlussnote hilft, ist aber kein Garant, zumal sie höchstens 4 von bis zu 15 Punkten ausmacht, ohne Familienzuschlag gerechnet. Bei der Anrechnung dagegen wird Deine Qualifikation gegen feste inhaltliche Kriterien geprüft; die Zweitstudienquote ist ein relatives System, dessen Ausgang von Jahr zu Jahr und von Standort zu Standort schwankt.
Gegenfrage: Willst Du es wirklich über diese Tür?
Die Quote ist real und wird regelmäßig genutzt. Aber sie ist weder leicht noch beliebig mit anderen Wegen kombinierbar. Wer sie erwägt, sollte offen vergleichen, ob ein anderer Weg schneller zum Ziel führt, etwa ein Start im Ausland (siehe Quereinstieg Medizin: alle Wege im Überblick) oder ein Neustart (siehe TMS und Neustart vs. Quereinstieg). Der Chancen-Check hilft, die eigene Ausgangslage nüchtern einzuordnen.
Quellen und Stand
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung (Stand 11.2019), bereitgestellt von hochschulstart.de
- hochschulstart.de: Quotenmodell des Zentralen Vergabeverfahrens
- Bayerische Hochschulzulassungsverordnung, § 6 Quoten
- Bayerische Hochschulzulassungsverordnung, § 11 Auswahl für ein Zweitstudium
- Bayerische Hochschulzulassungsverordnung (Anlage 1: Messzahl beim Zweitstudium)
- Vergabeverordnung NRW, Fassung ab 08.09.2026
Stand der Recherche: Oktober 2026
