Eine der häufigsten Sorgen, die Studierende vor einer Bewerbung ins höhere Fachsemester zurückhält, ist die Angst, mit der Bewerbung den eigenen Studienplatz im Ausland aufs Spiel zu setzen. Die kurze und klare Antwort vorweg: Diese Sorge ist unbegründet. Das Studium im Ausland läuft während der gesamten Bewerbungsphase ganz normal weiter — erst mit der tatsächlichen Immatrikulation an der deutschen Universität endet der Status als Studierende oder Studierender im Ausland.
Woher die Sorge kommt
Diese Sorge ist verständlich, weil der Rückwechsel nach Deutschland auf den ersten Blick wie eine einschneidende Entscheidung wirkt, die man nicht leichtfertig anstoßen möchte, solange nicht klar ist, ob sie überhaupt zum Erfolg führt. Wer bereits Zeit, Mühe und oft auch Studiengebühren in den Auslandsstudienplatz investiert hat, will verständlicherweise nicht riskieren, diesen Platz für eine ungewisse Bewerbung aufzugeben. Genau deshalb ist es wichtig, klar zwischen der Bewerbung als solcher und der späteren Entscheidung über die Immatrikulation zu unterscheiden.
Warum die Bewerbung parallel läuft, nicht anstelle
Eine Bewerbung um einen Studienplatz im höheren Fachsemester ist rechtlich und organisatorisch unabhängig vom bestehenden Studienverhältnis im Ausland. Es handelt sich um zwei getrennte Vorgänge: Der eine läuft an der ausländischen Universität weiter, an der man eingeschrieben ist, der andere findet parallel bei den deutschen Zielhochschulen statt. Solange keine Zulassung und anschließende Immatrikulation in Deutschland erfolgt ist, bleibt der Auslandsstudienplatz vollständig bestehen — inklusive aller Prüfungen, Praktika und sonstigen Studienleistungen, die währenddessen weiterhin gesammelt werden können.
Was viele fälschlich annehmen
Die Verwechslung entsteht häufig, weil Studierende die Bewerbung im höheren Fachsemester mit einem regulären Studienortwechsel innerhalb Deutschlands vergleichen, bei dem eine Exmatrikulation an der bisherigen Hochschule oft ein fester Bestandteil des Verfahrens ist. Bei einem Wechsel aus dem Ausland gibt es diesen Automatismus nicht: Die deutsche Zielhochschule prüft die eingereichten Unterlagen und trifft eine Zulassungsentscheidung, unabhängig davon, ob und wie lange man an der ausländischen Universität noch eingeschrieben ist. Erst wenn eine Zulassung tatsächlich vorliegt und man sich aktiv für die Immatrikulation entscheidet, stellt sich die Frage einer Exmatrikulation im Ausland — und diese Entscheidung liegt dann vollständig bei einem selbst.
Warum das die Bewerbungsstrategie erleichtert
Dieser Umstand hat einen praktischen Vorteil: Weil das Auslandsstudium während der gesamten Bewerbungsphase unverändert weiterläuft, lässt sich eine Bewerbung im höheren Fachsemester risikoarm parallel zum laufenden Studium verfolgen. Man sammelt weiterhin Studienleistungen, während die Bewerbung an den deutschen Universitäten geprüft wird — und selbst wenn eine Bewerbungsrunde nicht erfolgreich verläuft, bleibt die Position im Ausland unverändert und eine erneute Bewerbung in einer der folgenden Runden möglich. Wie diese mehreren Bewerbungsrunden ohne zusätzliches Risiko koordiniert werden können, beschreibt der Bewerbungsservice, bei dem das Erfolgshonorar erst bei tatsächlicher Zulassung fällig wird.
Wann sich die Frage nach dem Zeitpunkt trotzdem stellt
Auch wenn der Studienplatz im Ausland formal nicht gefährdet ist, bleibt die Frage nach dem passenden Bewerbungszeitpunkt relevant — allerdings aus anderen Gründen. Jedes weitere Semester im Ausland verändert die Anrechnungslage, weil zusätzliche Scheine hinzukommen, die wiederum das erreichbare Fachsemester in Deutschland beeinflussen. Diese Überlegung ist unabhängig von der hier beschriebenen formalen Unbedenklichkeit der Bewerbung und wird ausführlich im Artikel zum richtigen Wechselzeitpunkt behandelt.
Was mit laufenden Prüfungen im Ausland passiert
Auch anstehende Prüfungen im Ausland lassen sich in aller Regel unabhängig von einer laufenden deutschen Bewerbung ablegen. Da über eine Zulassung erst nach Abschluss des jeweiligen Bewerbungsverfahrens entschieden wird, gibt es keinen Zeitpunkt, an dem eine Bewerbung automatisch dazu zwingen würde, im Ausland vorzeitig Prüfungen ausfallen zu lassen oder das Studium zu unterbrechen. Wer eine Zulassung erhält, kann in Ruhe entscheiden, ob und wann der Wechsel tatsächlich vollzogen wird — solange die Fristen der deutschen Zielhochschule für die Immatrikulation eingehalten werden.
Was das für die eigene Kommunikation im Ausland bedeutet
Weil der Auslandsstudienplatz formal nicht betroffen ist, besteht auch keine Notwendigkeit, die eigene Universität im Ausland frühzeitig über eine laufende Bewerbung in Deutschland zu informieren. Ob und wann man die zuständigen Stellen im Ausland über eine bevorstehende Exmatrikulation informiert, ist eine rein organisatorische Frage, die sich erst stellt, wenn tatsächlich eine Zulassung vorliegt. Bis dahin lässt sich die Bewerbung in aller Ruhe und ohne Erklärungsdruck gegenüber der ausländischen Hochschule verfolgen.
Die eigentliche Entscheidung liegt später
Zusammengefasst: Die Bewerbung selbst ist ein risikoarmer Schritt, der den bestehenden Auslandsstudienplatz nicht gefährdet. Die eigentliche Entscheidung — ob und wann man den Studienplatz im Ausland tatsächlich aufgibt — trifft man erst, wenn eine Zulassung in Deutschland vorliegt und die Immatrikulation ansteht. Bis zu diesem Punkt lässt sich das Auslandsstudium und die deutsche Bewerbung parallel und ohne gegenseitiges Risiko verfolgen.
