Tiermedizin lässt sich für die Humanmedizin nur teilweise anrechnen, meist deutlich weniger, als die fachliche Nähe vermuten lässt. Maßgeblich ist die Gleichwertigkeit von Inhalt und Umfang nach § 12 der Approbationsordnung für Ärzte. Ein Fach, das auf Tiere ausgerichtet ist, erfüllt diese Anforderung für den Menschen oft nur zum Teil.
Warum wirken beide Fächer so verwandt?
Weil sie es im Aufbau tatsächlich sind. Die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) sieht zwei Prüfungsstufen am Anfang vor: Das Vorphysikum mit Physik, Chemie, Zoologie und Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen soll bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt sein, das Physikum mit Anatomie, Histologie und Embryologie, Physiologie, Biochemie sowie Tierzucht und Genetik bis zum Ende des zweiten. In der Humanmedizin steht der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ebenfalls nach zwei Studienjahren an. Beide Studiengänge enden in einem Heilberuf mit eigener Approbation.
Wer in diesen Fächern gut war, bringt ein solides naturwissenschaftliches Fundament mit. Das hilft später beim Lernen. Für die Anrechnung hilft es erst einmal wenig, denn die Ämter fragen nicht nach Verwandtschaft, sondern nach Gleichwertigkeit. Das Landesprüfungsamt Brandenburg formuliert es so: Gleichwertig sind Leistungen, die nach Art und Umfang der in der ärztlichen Approbationsordnung vorgeschriebenen Ausbildung entsprechen.
Was genau passt nicht?
Die beiden Verordnungen geben den Grundlagenfächern unterschiedliche Ziele vor. Die TAppV verlangt Grundkenntnisse, die für die spätere Anwendung im veterinärmedizinischen Bereich wesentlich sind. Die ärztliche Approbationsordnung schreibt umgekehrt vor, dass die naturwissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen auf die medizinisch relevanten Inhalte zu konzentrieren und im Physikum in Verbindung mit klinischen Fragestellungen zu prüfen sind. Die Tieranatomie ähnelt der medizinischen Anatomie in der Methode, deckt inhaltlich aber etwas anderes ab als das, was die ÄApprO für den Menschen verlangt. Bei Physiologie und Biochemie ist es ähnlich: Die Prinzipien sind oft übertragbar, die geprüften Details nicht deckungsgleich.
Dazu kommen Lücken, die mit der Ausrichtung gar nichts zu tun haben. Die Anlage 1 der ÄApprO verlangt ein Praktikum der Biologie für Mediziner, einen Kurs und ein Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie, ein Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin mit Patientenvorstellung und Seminare mit klinischen Bezügen. Nichts davon kommt in der Fächerliste der TAppV vor; dort stehen stattdessen Zoologie, Botanik, Tierzucht, Tierhaltung oder Landwirtschaftslehre.
Deshalb endet selbst nach mehreren Semestern Tiermedizin die Anrechnung häufig bei einem Teil der Scheine. Das ist kein Zeichen für schlechte Leistungen, sondern eine Folge des Curriculums.
Gibt es Fächer, die besser durchgehen?
Nach dieser Logik ja. Fächer, die beide Verordnungen dem Namen nach kennen und die in der Tiermedizin nicht an einer Tierart aufgehängt werden, stehen dem näher, was auch die Medizin verlangt: Physik, Chemie, Teile der Physiologie und der Biochemie. Vergleichend-anatomische und stark tierartbezogene Fächer haben schlechtere Aussichten.
Wer seinen Studienverlauf kennt, sortiert deshalb vorab in zwei Stapel und lässt das Studium nicht pauschal als „vorklinisch“ durchgehen. Auf dem einen liegt, was allgemein unterrichtet wurde, auf dem anderen, was an Tierarten hängt. Realistische Chancen hat vor allem der erste. Für Leistungen aus einem inländischen verwandten Studium verlangen die Landesprüfungsämter in Hessen und Rheinland-Pfalz eine Äquivalenzbescheinigung der Fachvertreter der Medizin. Jedes Fach wird also einzeln von jemandem beurteilt, der das medizinische Pendant unterrichtet.
Wie viele Semester bringt das am Ende?
Die Faustregel steht im Artikel zur 2+2-Regel: Nach den Merkblättern der Landesprüfungsämter in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg wird ein vorklinisches Semester angerechnet, wenn mindestens ein halbes Jahr Studienzeit vorliegt und drei große oder je zwei große und zwei kleine Scheine anerkannt sind. Das ist veröffentlichte Verwaltungspraxis, keine gesetzliche Formel. Bei einem Wechsel aus der Tiermedizin kommt diese Schwelle unterschiedlich schnell zusammen, je nachdem, wie stark die Fächer an Deinem Studienort auf allgemeine Grundlagen statt auf Tierarten ausgerichtet waren. Ob zwei oder vier Scheine am Ende bleiben, entscheidet das jeweils zuständige Landesprüfungsamt im Einzelfall; welches der 16 Ämter das ist, hängt von Studiengang und persönlicher Konstellation ab. Die allgemeine Logik, mit der aus anderen Studiengängen angerechnet wird, steht in Was ist aus anderen Studiengängen überhaupt anrechenbar?
Ein Gedankenspiel (fiktiv): Nach drei Semestern Tiermedizin liegen vielleicht ein bis zwei große allgemein gehaltene Scheine vor, dazu mehrere tierartbezogene, die nicht durchgehen. Das reicht rechnerisch nicht für ein ganzes Fachsemester. Selbst im günstigsten Fall, in dem Physik, Chemie, Physiologie und Biochemie als gleichwertig anerkannt würden, wären das vier große Scheine und damit nach dem Schlüssel ein Semester, mit einem Schein Rest. Wer dann auf ein höheres Fachsemester hofft, wird enttäuscht.
Was ist mit dem Physikum?
Das musst Du in der Humanmedizin ablegen. Die Landesprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg weisen ausdrücklich darauf hin, dass das bundeseinheitliche schriftliche Verfahren im Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung keine Befreiung von einzelnen Prüfungsfächern zulässt. Der schriftliche Teil umfasst vier Stoffgebiete, darunter Biologie für Mediziner und Anatomie sowie die Grundlagen der Medizinischen Psychologie und Soziologie; mündlich-praktisch wirst Du in Anatomie, Biochemie und Physiologie geprüft. Ein bestandenes tierärztliches Physikum ersetzt das nicht.
Wann lohnt sich der Wechsel überhaupt?
Das hängt vom Stand ab. Wer erst wenige Semester Tiermedizin hinter sich hat, rechnet besser mit wenig und prüft ernsthaft den Neustart im ersten Fachsemester Medizin. Für beide Richtungen hilft die Gegenüberstellung in TMS und Neustart vs. Quereinstieg.
Ganz anders sieht es aus, wenn Du schon im klinischen Abschnitt der Tiermedizin bist. Dann gibst Du mit dem Wechsel in der Regel einen erheblichen Teil der Studienzeit auf. Nach den Merkblättern aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg können klinische Studienleistungen ohnehin erst nach bestandenem oder anerkanntem Physikum anerkannt werden, und gemessen wird an den Fächern des § 27 ÄApprO wie Innere Medizin, Chirurgie oder Kinderheilkunde. Ob der Wechsel trotzdem Sinn ergibt, ist keine Frage der Anrechnung, sondern der Lebensplanung. Einen Überblick über die Alternativen je nach Ausgangslage gibt Quereinstieg Medizin: alle Wege im Überblick. Wer aus dem Naturwissenschaftlichen kommt und nicht aus der Tiermedizin, findet zusätzlich in Von Biologie, Biochemie oder Molekularmedizin zur Medizin Parallelen.
Und wenn das Tiermedizinstudium schon abgeschlossen ist?
Dann führt der Weg meist nicht über die Anrechnung, sondern über die Zweitstudienquote fürs erste Fachsemester. Sie ist Landesrecht, kein Bundesrecht: In Bayern (§ 6 BayHZV) und Nordrhein-Westfalen (§ 8 VergabeVO NRW) sind 3 Prozent der Plätze dafür reserviert. Als Zweitstudienbewerber gilt dort, wer ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat. Die Rangfolge bestimmt eine Messzahl: Für die Abschlussnote gibt es 1 bis 4 Punkte, für die Gründe des Zweitstudiums zwischen 1 und 11 Punkten. Besondere berufliche Gründe, also eine nachweisbar angestrebte Tätigkeit, die beide Fächer kombiniert und die Absolventen nur eines der beiden Studiengänge im Regelfall nicht ausüben können, bringen nach der bayerischen Anlage 7 Punkte, sonstige berufliche Gründe 4. Wie die Quote im Detail funktioniert, erklärt Medizin als Zweitstudium.
Reicht eine gute Anrechnung für den Platz?
Nein. Die Landesprüfungsämter betonen selbst, dass aus einem Anrechnungsbescheid kein Anspruch auf Zulassung folgt. Auch bei günstiger Anrechnung bleibt der Platz im höheren Fachsemester ein Nadelöhr: Er entsteht nur durch Abbrecher oder Wechsler, der Einstieg ist höchstens zweimal im Jahr möglich, und die Chancen entsprechender Bewerbungen sind wegen der wenigen freien Plätze begrenzt. Dass Du Tiermedizin studiert hast, ändert daran nichts.
Was bedeutet der Abschied von der Tiermedizin beruflich?
Tiermedizin ist kein Zwischenschritt zur Humanmedizin, sondern ein eigenständiger Beruf mit eigener Approbation. Wer wechselt, steigt bewusst aus einem Weg aus und in einen anderen ein, er vertieft nichts innerhalb desselben Felds. Diese Entscheidung solltest Du unabhängig von der Anrechnungsfrage treffen, denn sie betrifft Dein ganzes Berufsleben. Wer erst bei der Absage zu zweifeln beginnt, hat die Frage zu spät gestellt.
Wie bekommst Du eine belastbare Einschätzung?
Nicht aus Foren, nicht aus dem Namen Deines Studiengangs. Sie ergibt sich aus Deinen eigenen Scheinen und der Prüfungsordnung Deiner Hochschule. Der Chancen-Check liefert eine erste Orientierung, und wer die Zuordnung der Scheine nicht selbst vornehmen will, kann sie über den Anerkennungsservice einordnen lassen.
Quellen und Stand
- Approbationsordnung für Ärzte, § 1: Ziele und Gliederung der ärztlichen Ausbildung
- Approbationsordnung für Ärzte, § 2: Unterrichtsveranstaltungen
- Approbationsordnung für Ärzte, § 12: Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen
- Approbationsordnung für Ärzte, § 22: Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
- Approbationsordnung für Ärzte, Anlage 1: Praktische Übungen, Kurse und Seminare der Vorklinik
- Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten, § 1: Ziele und Gliederung
- TAppV, § 19: Prüfungsfächer des Vorphysikums
- TAppV, § 21: Inhalt der Prüfung im Vorphysikum
- TAppV, § 22: Prüfungsfächer des Physikums
- TAppV, Anlage 1: Fachgebiete und Gesamtstundenzahlen
- Landesprüfungsamt NRW: Merkblatt Humanmedizin (Stand 08.09.2023)
- LAVG Brandenburg: Hinweise zur Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen Humanmedizin (Stand Juni 2025)
- Hessisches Landesprüfungsamt: Merkblatt über Anrechnung von Studienzeiten (Medizin)
- Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz: Anrechnung von Studienzeiten, alle Studiengänge (Stand Oktober 2023)
- Bayerische Hochschulzulassungsverordnung, § 6: Quoten
- BayHZV, § 11: Auswahl für ein Zweitstudium
- BayHZV, Anlage 1: Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
- Vergabeverordnung NRW in der Fassung vom 03.07.2026
Stand der Recherche: Oktober 2026
