Einzelne Pharmazie-Leistungen können auf Medizin angerechnet werden, vor allem Grundlagenfächer wie Chemie, Physik, Physiologie und Biochemie, wenn Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Meist kommen aber nur einzelne Scheine zusammen, kein Paket für mehrere Fachsemester. Wer das Studium abgeschlossen hat, schaut besser auf die Zweitstudienquote als auf die Anrechnung.
Warum wirkt Pharmazie so nah an der Medizin?
Beide Fächer drehen sich um Gesundheit, Wirkstoffe und Patientenversorgung, und beide werden durch eine bundesweite Approbationsordnung geregelt. Die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) sieht ein vierjähriges Universitätsstudium vor, danach eine Famulatur von acht Wochen und eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten. Der Erste Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung kommt nach mindestens zwei Studienjahren, also zum selben Zeitpunkt wie das Physikum in der Medizin. Genau dieser Eindruck von Parallelität täuscht aber über die tatsächliche Distanz der Studienpläne hinweg.
Anrechenbar ist, was nach § 12 der Approbationsordnung für Ärzte in Inhalt und Umfang gleichwertig ist, und zwar nur auf Antrag. Ein ähnlich klingendes Modul reicht nicht. Schon die Bezeichnungen zeigen das: Die AAppO spricht von „Physik für Pharmazeuten“ und „Chemie für Pharmazeuten“, die ärztliche Approbationsordnung von Praktika der Physik und der Chemie „für Mediziner“. Wer in Pharmazie gute Leistungen in diesen Fächern hat, bringt eine Grundlage mit, über die man reden kann, aber noch keine Zusage.
Wo überschneiden sich die Studienpläne wirklich?
Die Anlage 1 der AAppO teilt das Pharmaziestudium in Stoffgebiete. Für einen Wechsel interessant sind vor allem zwei davon:
- Stoffgebiet D, „Grundlagen der Biologie und Humanbiologie“, mit 392 Unterrichtsstunden. Dazu gehören unter anderem allgemeine Biologie, Zytologie und Histologie, Grundlagen der Anatomie und Physiologie, ein Kursus der Physiologie und Grundlagen der Biochemie.
- Stoffgebiet E, „Biochemie und Pathobiochemie“, mit 196 Unterrichtsstunden, darunter Biochemie und Molekularbiologie sowie klinische Chemie.
Dazu kommen Chemie und Physik in großem Umfang; allein das Stoffgebiet Allgemeine Chemie umfasst 462 Unterrichtsstunden. Auch medizinische Terminologie taucht auf, gemeinsam mit der pharmazeutischen in einer Veranstaltung.
Die Medizin verlangt für das Physikum dagegen eigene Kurse der makroskopischen und der mikroskopischen Anatomie, einen Kurs und ein Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie, ein Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin und Seminare mit klinischen Bezügen. Für all das gibt es in der AAppO kein Gegenstück; „Grundlagen der Anatomie“ sind etwas anderes als ein Präparierkurs.
Welche Fächer helfen nicht?
Die Pharmazie setzt ihren Schwerpunkt auf Arzneistoffe, ihre Herstellung, Analytik und Wirkung. Pharmazeutische Analytik, Arzneiformenlehre, pharmazeutische Technologie oder pharmazeutische Biologie mit Arzneipflanzen haben in der Medizin keine direkte Entsprechung. Was bleibt, sind vereinzelte Scheine, die einzeln geprüft werden. Die grundsätzliche Logik dahinter erklärt Was ist aus anderen Studiengängen überhaupt anrechenbar?.
Ein Sonderfall ist das Stoffgebiet Pharmakologie und Klinische Pharmazie. Pharmakologie und Toxikologie gibt es in der Medizin sehr wohl, aber als Leistungsnachweis des klinischen Abschnitts nach § 27 ÄApprO. Die Landesprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg erkennen klinische Studienleistungen erst an, wenn das Physikum bestanden oder anerkannt ist. Für den Einstieg in die Vorklinik bringt Dir Deine Pharmakologie also nichts, später kann sie eine Rolle spielen.
Wie viel Anrechnung ist realistisch?
Die Landesprüfungsämter zählen Scheine. Nach den Merkblättern aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg wird ein vorklinisches Semester angerechnet, wenn mindestens ein halbes Jahr Studienzeit vorliegt und drei große oder je zwei große und zwei kleine Scheine anerkannt sind. Das ist veröffentlichte Verwaltungspraxis, keine Gesetzesformel; wie gerechnet wird, steht in der 2+2-Regel. Große Scheine sind etwa die Praktika in Physik, Chemie, Biologie, Physiologie und Biochemie und die beiden Anatomiekurse.
Bei Pharmazie kommt diese Schwelle meist nur zusammen, wenn schon mehrere Semester mit naturwissenschaftlichen und humanbiologischen Modulen vorliegen. Wer erst ein oder zwei Semester studiert hat, sollte mit wenig rechnen. Für Leistungen aus einem inländischen verwandten Studium verlangen die Ämter in Hessen und Rheinland-Pfalz eine Äquivalenzbescheinigung der Fachvertreter der Medizin; jedes Fach wird also einzeln verglichen. Am Ende entscheidet das zuständige Landesprüfungsamt im Einzelfall, und welches der 16 Ämter das ist, hängt von Studiengang und persönlicher Konstellation ab.
Anrechnungsversuch oder Neustart? Ein Beispiel
Nimm an (fiktives Beispiel), Du bist im zweiten Semester Pharmazie und hast Chemie und Biologie bestanden. Ein Anrechnungsversuch könnte im besten Fall zwei, drei Scheine bringen, aber kein ganzes Semester. Weil der Einstieg ins höhere Fachsemester höchstens zweimal im Jahr möglich ist, kostet jedes verpasste Fenster ein halbes Jahr, und die Chance auf einen Platz ist ohnehin klein. In dieser Konstellation ist der direkte Neustart im ersten Fachsemester meist der pragmatischere Weg; was dabei zählt, behandelt TMS und Neustart vs. Quereinstieg.
Anders sieht es bei jemandem aus, der im sechsten Semester Pharmazie steht und viele naturwissenschaftliche Scheine gesammelt hat. Dort kann sich die Anrechnung tatsächlich lohnen, auch wenn das Physikum in der Medizin in jedem Fall noch ansteht: Nach den Hinweisen der Landesprüfungsämter in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg lässt das schriftliche Verfahren keine Befreiung von einzelnen Prüfungsfächern zu. Ein pauschales Ja oder Nein gibt es nicht, sondern nur die Rechnung mit Deinen eigenen Scheinen.
Ist eine gute Anrechnung schon ein Studienplatz?
Nein. Die Merkblätter der Landesprüfungsämter sagen ausdrücklich, dass aus einer Anrechnung kein Anspruch auf Zulassung folgt; der Bescheid ermöglicht nur die Bewerbung an den Hochschulen. Plätze im höheren Fachsemester entstehen nur durch Studierende, die abbrechen oder wechseln, und die Plätze sind knapp. Wie die Bewerbung abläuft, beschreibt Bewerbung im höheren Fachsemester, warum sie so selten klappt, Chancen im höheren Fachsemester.
Was ändert sich, wenn das Pharmaziestudium abgeschlossen ist?
Wer sein Pharmaziestudium mit dem Staatsexamen abgeschlossen hat, steht vor einer anderen Ausgangslage. Statt einzelne Semester anzurechnen, rückt die Zweitstudienquote fürs erste Fachsemester in den Fokus. Sie ist Landesrecht: In Bayern (§ 6 BayHZV) und Nordrhein-Westfalen (§ 8 VergabeVO NRW) sind 3 Prozent der Plätze dafür vorgesehen, und Zweitstudienbewerber ist dort, wer ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat.
Die Quote hängt nicht an der Anrechnung, wohl aber an Note und Begründung. Die Rangfolge ergibt sich aus einer Messzahl: 1 bis 4 Punkte für die Abschlussnote, dazu 1 bis 11 Punkte für das Gewicht der Gründe. Nach der bayerischen Anlage bringen besondere berufliche Gründe, bei denen beide Studiengänge zusammen eine Tätigkeit ermöglichen, die Absolventen nur eines der Fächer im Regelfall nicht ausüben, 7 Punkte; sonstige berufliche Gründe 4 Punkte. Wie gut Pharmazie und Medizin zusammen zu Deinem Berufsziel passen, spielt also bei der Begründung durchaus eine Rolle.
Wer das Studium dagegen mittendrin abbricht oder unterbricht, gehört nicht zu dieser Gruppe und ist auf die Anrechnung einzelner Scheine oder den Neustart angewiesen. Dieselbe fachliche Herkunft führt so zu ganz verschiedenen Strategien. Die Quote selbst beschreibt Medizin als Zweitstudium.
Warum Erfahrungsberichte nur bedingt helfen
Ein Bekannter erzählt, ihm seien „drei Semester Pharmazie“ angerechnet worden. Das sagt Dir wenig. Module werden je nach Hochschule unterschiedlich tief unterrichtet, und weder Studienort noch Fächer noch Fortschritt müssen mit Deinem Fall übereinstimmen. Das Landesprüfungsamt Brandenburg weist sogar ausdrücklich darauf hin, dass kein Anspruch besteht, genauso entschieden zu werden wie in früheren Fällen. Eine belastbare Einschätzung setzt den Blick auf Deine eigenen Scheine voraus, nicht auf den Namen des Studiengangs. Einen Überblick über alle Alternativen findest Du in Quereinstieg Medizin: alle Wege im Überblick, und der Chancen-Check ordnet Deine Situation ein.
Quellen und Stand
- Approbationsordnung für Ärzte, § 12: Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen
- Approbationsordnung für Ärzte, § 22: Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung
- Approbationsordnung für Ärzte, Anlage 1: Praktische Übungen, Kurse und Seminare der Vorklinik
- Approbationsordnung für Apotheker, § 1: Gliederung der Ausbildung
- Approbationsordnung für Apotheker, § 17: Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- Approbationsordnung für Apotheker, Anlage 1: Stoffgebiete des Studiums der Pharmazie
- Landesprüfungsamt NRW: Merkblatt Humanmedizin (Stand 08.09.2023)
- LAVG Brandenburg: Hinweise zur Anrechnung von Studienzeiten und Studienleistungen Humanmedizin (Stand Juni 2025)
- Hessisches Landesprüfungsamt: Merkblatt über Anrechnung von Studienzeiten (Medizin)
- Landesprüfungsamt Rheinland-Pfalz: Anrechnung von Studienzeiten, alle Studiengänge (Stand Oktober 2023)
- Bayerische Hochschulzulassungsverordnung, § 6: Quoten
- BayHZV, § 11: Auswahl für ein Zweitstudium
- BayHZV, Anlage 1: Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium
- Vergabeverordnung NRW in der Fassung vom 03.07.2026
Stand der Recherche: Oktober 2026
